← Zur Anmeldung

Endbenutzer-Lizenzvertrag & Nutzungsbedingungen

Software zur Fernwartung und Fernsteuerung (Agent, Konsole, Hub sowie zugehörige Web-Oberflächen)

Anbieter: Sebastian Hirtreiter, St.-Ulrich-Str. 22, 94357 Konzell, Deutschland · Kontakt: Info@nextcontrol.net · Stand: 25.07.2026

  1. 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

    1. Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und der Person, die die Software installiert, herunterlädt, aktiviert oder nutzt („Kunde").
    2. Mit Installation, Aktivierung oder Nutzung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Andernfalls ist die Software nicht zu installieren und nicht zu nutzen.
    3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters.
  2. 2. Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand ist die Überlassung der Software zur Fernwartung und Fernsteuerung von Computersystemen sowie der Betrieb der zugehörigen Vermittlungs-/Serverdienste (Hub).
    2. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung und dem gewählten Lizenz-/Tarifmodell (Geräte, gleichzeitige Verbindungen, Benutzer, Laufzeit).
  3. 3. Nutzungsrechte (Lizenz)

    1. Der Anbieter räumt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – auf die Lizenzlaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein.
    2. Die Lizenz ist an die im Lizenzschlüssel bzw. Tarif festgelegten Grenzen gebunden (registrierte Geräte, gleichzeitige Verbindungen, Benutzer). Überschreitungen bedürfen einer Lizenzerweiterung.
    3. Der Kunde darf im erforderlichen Umfang Sicherungskopien erstellen.
  4. 4. Nutzungsbeschränkungen

    1. Keine Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Weitergabe über den vertraglichen Umfang hinaus, soweit nicht zwingendes Recht oder dieser Vertrag es erlaubt.
    2. Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang (insb. § 69e UrhG).
    3. Urhebervermerke, Marken und Schutzrechtshinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
    4. Für eingebundene Open-Source-/Drittanbieter-Software gelten vorrangig deren eigene Lizenzbedingungen (siehe Ziffer 9).
  5. 5. Zulässige Verwendung der Fernwartung / Verantwortung des Kunden

    1. Die Software darf ausschließlich zur Fernwartung eigener oder ausdrücklich zum Fernzugriff autorisierter Systeme eingesetzt werden.
    2. Der Kunde stellt sicher, dass für jeden Fernzugriff die erforderliche Einwilligung der betroffenen Person bzw. des Systemverantwortlichen vorliegt und alle anwendbaren Vorschriften (insb. Datenschutz-, Arbeits- und Mitbestimmungsrecht) eingehalten werden. Unbeaufsichtigter Zugriff (z. B. Anmelde-/Sperrbildschirm) ist nur bei entsprechender vorheriger Berechtigung zulässig.
    3. Einsatz zu rechtswidrigen Zwecken, zur heimlichen Überwachung ohne Rechtsgrundlage, zum unbefugten Zugriff auf fremde Systeme oder zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen ist untersagt.
    4. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten, Lizenz-/Geräteschlüssel, Registrierungscodes und der zweiten Authentifizierungsstufe (2FA) selbst verantwortlich.
    5. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung beruhen.
  6. 6. Aktualisierungen (Updates)

    1. Der Anbieter kann Updates, Upgrades und Fehlerbehebungen bereitstellen, auch automatisch (Over-the-Air). Diese können Voraussetzung für den weiteren sicheren Betrieb sein.
    2. Updates unterliegen diesem Vertrag, soweit ihnen keine gesonderten Bedingungen beiliegen.
  7. 7. Verfügbarkeit der Server-/Hub-Dienste

    1. Betreibt der Anbieter den Hub, bemüht er sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet aber – vorbehaltlich gesonderter SLA – keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, höhere Gewalt und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs bleiben vorbehalten.
    2. Betreibt der Kunde den Hub selbst, ist er für dessen Betrieb, Absicherung und Verfügbarkeit allein verantwortlich.
  8. 8. Datenschutz

    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters und den anwendbaren Datenschutzgesetzen (insb. DSGVO).
    2. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird – sofern erforderlich – ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.
  9. 9. Drittanbieter- und Open-Source-Software

    1. Die Software enthält Komponenten Dritter mit eigenen Lizenzbedingungen. Aufstellung und vollständige Lizenztexte siehe Drittanbieter-Lizenzhinweise (Teil der Auslieferung).
    2. Soweit Lizenzbedingungen Dritter diesem Vertrag entgegenstehen, gehen sie für die betreffende Komponente vor.
  10. 10. Gewährleistung

    1. Bei entgeltlicher Überlassung gewährleistet der Anbieter die vereinbarte Beschaffenheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; eine vollständige Fehlerfreiheit von Software ist nach dem Stand der Technik nicht gewährleistbar.
    2. Bei unentgeltlicher Überlassung (z. B. Test-/Evaluierungsversionen) haftet der Anbieter nur für arglistig verschwiegene Mängel.
    3. Voraussetzung ist der Einsatz der jeweils aktuellen, unveränderten Fassung in geeigneter Systemumgebung.
  11. 11. Haftung

    1. Unbeschränkte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    3. Der Kunde ist für eine risikoangemessene, regelmäßige Datensicherung verantwortlich. Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in der Höhe, die auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre.
    4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
  12. 12. Laufzeit und Kündigung

    1. Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Lizenz-/Tarifmodell.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt; ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblicher, schuldhafter Verletzung der Ziffern 4 oder 5 vor.
    3. Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte; der Kunde stellt die Nutzung ein und entfernt – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – installierte Kopien.
  13. 13. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Konzell).
    3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
    4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
← Zur Anmeldung Drittanbieter-Lizenzhinweise © 2026 NeXtControl