Endbenutzer-Lizenzvertrag & Nutzungsbedingungen
Software zur Fernwartung und Fernsteuerung (Agent, Konsole, Hub sowie zugehörige Web-Oberflächen)
Anbieter: Sebastian Hirtreiter, St.-Ulrich-Str. 22, 94357 Konzell, Deutschland ·
Kontakt: Info@nextcontrol.net · Stand: 25.07.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und der Person, die die Software installiert, herunterlädt, aktiviert oder nutzt („Kunde").
- Mit Installation, Aktivierung oder Nutzung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Andernfalls ist die Software nicht zu installieren und nicht zu nutzen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters.
2. Vertragsgegenstand
- Gegenstand ist die Überlassung der Software zur Fernwartung und Fernsteuerung von Computersystemen sowie der Betrieb der zugehörigen Vermittlungs-/Serverdienste (Hub).
- Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung und dem gewählten Lizenz-/Tarifmodell (Geräte, gleichzeitige Verbindungen, Benutzer, Laufzeit).
3. Nutzungsrechte (Lizenz)
- Der Anbieter räumt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – auf die Lizenzlaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein.
- Die Lizenz ist an die im Lizenzschlüssel bzw. Tarif festgelegten Grenzen gebunden (registrierte Geräte, gleichzeitige Verbindungen, Benutzer). Überschreitungen bedürfen einer Lizenzerweiterung.
- Der Kunde darf im erforderlichen Umfang Sicherungskopien erstellen.
4. Nutzungsbeschränkungen
- Keine Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Weitergabe über den vertraglichen Umfang hinaus, soweit nicht zwingendes Recht oder dieser Vertrag es erlaubt.
- Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang (insb. § 69e UrhG).
- Urhebervermerke, Marken und Schutzrechtshinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Für eingebundene Open-Source-/Drittanbieter-Software gelten vorrangig deren eigene Lizenzbedingungen (siehe Ziffer 9).
5. Zulässige Verwendung der Fernwartung / Verantwortung des Kunden
- Die Software darf ausschließlich zur Fernwartung eigener oder ausdrücklich zum Fernzugriff autorisierter Systeme eingesetzt werden.
- Der Kunde stellt sicher, dass für jeden Fernzugriff die erforderliche Einwilligung der betroffenen Person bzw. des Systemverantwortlichen vorliegt und alle anwendbaren Vorschriften (insb. Datenschutz-, Arbeits- und Mitbestimmungsrecht) eingehalten werden. Unbeaufsichtigter Zugriff (z. B. Anmelde-/Sperrbildschirm) ist nur bei entsprechender vorheriger Berechtigung zulässig.
- Einsatz zu rechtswidrigen Zwecken, zur heimlichen Überwachung ohne Rechtsgrundlage, zum unbefugten Zugriff auf fremde Systeme oder zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen ist untersagt.
- Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten, Lizenz-/Geräteschlüssel, Registrierungscodes und der zweiten Authentifizierungsstufe (2FA) selbst verantwortlich.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung beruhen.
6. Aktualisierungen (Updates)
- Der Anbieter kann Updates, Upgrades und Fehlerbehebungen bereitstellen, auch automatisch (Over-the-Air). Diese können Voraussetzung für den weiteren sicheren Betrieb sein.
- Updates unterliegen diesem Vertrag, soweit ihnen keine gesonderten Bedingungen beiliegen.
7. Verfügbarkeit der Server-/Hub-Dienste
- Betreibt der Anbieter den Hub, bemüht er sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet aber – vorbehaltlich gesonderter SLA – keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, höhere Gewalt und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs bleiben vorbehalten.
- Betreibt der Kunde den Hub selbst, ist er für dessen Betrieb, Absicherung und Verfügbarkeit allein verantwortlich.
8. Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters und den anwendbaren Datenschutzgesetzen (insb. DSGVO).
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird – sofern erforderlich – ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.
9. Drittanbieter- und Open-Source-Software
- Die Software enthält Komponenten Dritter mit eigenen Lizenzbedingungen. Aufstellung und vollständige Lizenztexte siehe Drittanbieter-Lizenzhinweise (Teil der Auslieferung).
- Soweit Lizenzbedingungen Dritter diesem Vertrag entgegenstehen, gehen sie für die betreffende Komponente vor.
10. Gewährleistung
- Bei entgeltlicher Überlassung gewährleistet der Anbieter die vereinbarte Beschaffenheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; eine vollständige Fehlerfreiheit von Software ist nach dem Stand der Technik nicht gewährleistbar.
- Bei unentgeltlicher Überlassung (z. B. Test-/Evaluierungsversionen) haftet der Anbieter nur für arglistig verschwiegene Mängel.
- Voraussetzung ist der Einsatz der jeweils aktuellen, unveränderten Fassung in geeigneter Systemumgebung.
11. Haftung
- Unbeschränkte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Kunde ist für eine risikoangemessene, regelmäßige Datensicherung verantwortlich. Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in der Höhe, die auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
12. Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Lizenz-/Tarifmodell.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt; ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblicher, schuldhafter Verletzung der Ziffern 4 oder 5 vor.
- Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte; der Kunde stellt die Nutzung ein und entfernt – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – installierte Kopien.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Konzell).
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.